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"Skandal um die Residenz-Klinik in München"

 

Die Presseberichte häufen sich. Kein Tag vergeht, ohne dass weitere Betroffene bekannt werden.

Die Verunsicherung der Patienten/Patientinnen ist groß.

Ein vehementer Vertrauensbruch in der Arzt-Patienten-Beziehung, abklärungsbedürftiges Behandlungsmanagement, gesundheitliche Schäden, Finanzierungsfragen: Viele Umstände stürzen jetzt auf die Betroffenen ein.

An welchen Arzt kann ich mich wenden ? Wer ist zu empfehlen und kann ich mir diesen überhaupt leisten ?

Die Sparguthaben wurden meist bereits für den Ersteingriff "geplündert". Wie soll nunmehr ein Folgeeingriff finanziert werden.

Steht mir Schadensersatz zu ? Wie kann ich diesen durchsetzen ?

 

Nicht jeder kann sich in dieser aktuellen Entwicklung zurechtfinden. Nicht wenige empfinden ihre Situation zudem als peinlich und ziehen sich weiter zurück. 

Fakt ist: Scham oder dergleichen ist nicht angebracht. Jeder betroffene Patient hat das Recht darauf, in seinen umfassenden Interessen ernst genommen zu werden.

 

 

Hier ein paar Tipps, damit Sie auch tatsächlich zu Ihrem Recht kommen:

Wer gesundheitliche Probleme hat oder wegen des Erfolgs seiner OP unsicher ist, sollte umgehend einen Arzt (seines Vertrauens) aufsuchen. Dies kann zunächst auch der Hausarzt sein,

Wichtig ist es bei Verdacht auf Infektionen etc. z.B. Untersuchungen durchführen zu lassen, um Befunde zu sichern und natürlich Erkrankungen medikamentös anzugehen.

Durch eine rasche Befunderhebung kann z.B. dem Einwand von Alternativ-Ursachen etc. begegnet  und ein Nachweis des Infektionsgeschehens herrührend aus den Behandlungsmaßnahmen abgesichert werden.

Vermeiden Sie durch ein rechtzeitiges Hinzuziehen eines Arztes eine Chronifizierung des Gesundheitsschadens !

 

Informieren Sie auf alle Fälle ihre Krankenversicherung von den Vorgängen und ihrem evtl. Verdacht auf einen Behandlungsfehler. Auch wenn die Maßnahmen wohl überwiegend eigenfinanziert wurden, würden der Versicherung zuweilen bei Folgeschäden Behandlungskosten erwachsen. Ggf. besteht deshalb die Möglichkeit, Sie in ihrem Anliegen auf Abklärung eines fehlerhaften Behandlungsmanagements zu unterstützen.

 

Bei erforderlichen Nach-Operationen /Folgeeingriffen beantragen Sie auf jeden Fall vorab die Kostenübernahme gegenüber Ihrer Krankenversicherung. Bei aus gesundheitlichen Gründen dringend benötigten Maßnahmen kann die Kasse ungeachtet der zuvor eigenfinanzierten Eingriffe zur Erbringung der Leistungen verpflichtet sein.

 

Überprüfen Sie die bereits erbrachten Honorarzahlungen auf ihre Rechtmäßigkeit, um ggf. eine Rückforderung zu ermöglichen.

 

Sollten Sie eine strafrechtliche Aufklärung und ggf. Verfolgung Ihrer Angelegenheit wünschen besteht die Möglichkeit u.a. wegen des Verdachts auf Körperverletzung und sonstiger in Betracht kommender Delikte u.a.Strafanzeige gegen die Träger/Geschäftsführer der Einrichtung und behandelnde Ärzte zu erstatten und soweit erforderlich Strafantrag zu stellen.

Anlässlich eines späteren Verfahrens kann zudem Nebenklage erhoben und beantragt werden, diese zuzulassen.

 

Daneben besteht die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche wie Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Fahrtkosten, Zuzahlungen, weitere Folge-Behandlungskosten etc. zivilrechtlich zu verfolgen, d.h. entsprechende Schadensersatzansprüche gegenüber den verantwortlichen Trägern der Einrichtungen oder den behandelnden Ärzten geltend zu machen. Verhandelt wird dann zunächst mit den jeweiligen Haftpflichtversicherungen der Angegangenen. Für den Fall des Scheiterns der Regulierungsbemühungen kann der Rechtsweg beschritten werden.

Aufgrund der Komplexität des Haftungs- und Schadensersatzrechts wird dazu geraten, einen Rechtsanwalt beizuziehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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